Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Landesregierung. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht ihm die Staatskanzlei zur Verfügung, die vom Chef der Staatskanzlei geleitet wird.
Die Staatskanzlei hat, wie die Ministerien, den Rang einer obersten Landesbehörde. Als zentrale Koordinierungsstelle für die gesamte Regierungspolitik besitzt sie eine herausragende politische Bedeutung. Die Kanzlei unterhält ständigen Kontakt mit den Ministerien und mit anderen Landesbehörden, so dass sie den Ministerpräsidenten jederzeit über deren Arbeit informieren kann.
In der Staatskanzlei werden die Sitzungen des wöchentlich tagenden Ministerrats vorbereitet sowie die Ausführung der Beschlüsse kontrolliert. Die Beantwortung sämtlicher Anfragen des Landtages an die Landesregierung wird koordiniert.
Die Staatskanzlei hat mithin auch die Funktion eines Sekretariats für die Landesregierung. Die Fülle ihrer Aufgaben und die direkte Zuarbeit für den Ministerpräsidenten verleihen der Staatskanzlei eine zentrale Stellung im politischen Gefüge unseres Landes. Es ist deshalb nicht übertrieben, die Staatskanzlei als die "Schaltzentrale" der Regierungspolitik zu bezeichnen.


